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Kosten für Patienten

Kostenfür Kinderwunsch

Die Bundesregierung hat den Ländern zwischenzeitlich eigene Vorstellungen in Form einer Förderrichtlinie übermittelt. Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich die Länder auf die „Saarbrücker Erklärung“ zur Kostenübernahme bei ungewollter Kinderlosigkeit geeinigt.

Die Länder würden es begrüßen, wenn die Krankenkassen von der ihnen eingeräumten Ermächtigung Gebrauch machen würden, ihren Kostenanteil auf mindestens 62,5 Prozent zu erhöhen. Inzwischen bieten einige in Baden-Württemberg tätige Krankenkassen im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen erhöhte Kostenübernahmen an.

Der Leistungsumfang der einzelnen Kinderwunschbehandlungen ist derzeit also sehr unterschiedlich. Aus diesem Grunde haben wir alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherer angeschrieben und um Lesitungsauskunft bis Mitte August gebeten.

Hierbei haben wir insbesondere um Leistungsauskunft zu den folgenden Punkten gebeten:
- AMH-Untersuchung
- Social freezing (Eizellentnahme bzw. Gewebeentnahme bei Chemotherapie) sowie Folgekosten
- Kinderwunschbehandlung durch IVF
- Kinderwunschbehandlung durch ICSI