Kinderwunsch bei Lesben

Kinderwunsch bei Frauenpaaren

Für Frauenpaare haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der FACEBOOKseite.

Ebenso können Sie an dem Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Group Kinderwunsch und Frauenpaare teilnehmen.

Sofern Sie mit gleichgeschlechtlichen Frauen Kontakt haben möchten, die bereits ein Kind haben, können Sie an der Facebookgruppe Lesben mit Kindern und Kinderwunsch teilnehmen.

Kinderwunsch bei Lesben

Kinderwunsch bei Lesben

Gruppe Lesben mit Kindern/Kinderwunsch

Kinderwunsch und lesbische Paare

KINDERWUNSCHBERATUNG FÜR LESBISCHE PAARE

Zunehmend werden Gynäkologen von lesbischen Paaren wegen Kinderwunsch aufgesucht.

Professionelle Angebote bieten Sicherheit in Bezug auf Infektionsrisiken und die Qualität des Spermas, sowie klare Regelungen zum Kontakt zwischen Kind und Samenspender. Die Spenderdaten werden in deutschen Samenbanken dokumentiert und sollen mind. 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Ab dem 16. Lebensjahr kann das Kind Informationen zur Identität des Spenders bekommen.

Leider gibt es im Falle homosexueller Beziehungen noch keine klaren rechtlichen Regelungen.

Für die Verwendung von Spendersamen bei Frauen in heterosexuellen Beziehungen wurde 2002 gesetzlich festgelegt, dass beide Partner die Vaterschaft des sozialen Vaters nicht anfechten können, wenn beide in die Behandlung eingewilligt haben. Ein Kind, das in eine heterosexuelle Ehe hinein geboren wird, gilt nach dem gültigen Abstammungsrecht als das Kind beider Partner. Die Zustimmung zur Samenspende ist nicht widerrufbar. In einer nicht verheirateten heterosexuellen Beziehung ist eine Beabsichtigung der Anerkennung der Vaterschaft bereits vor der Geburt notariell möglich, so dass das Kind dann zwei unterhaltspflichtige Eltern hat. Damit sind mögliche Unterhaltsansprüche an andere Personen ausgeschlossen.

Bei lesbischen Frauen ist die Situation anders. Zwar hat das Kind nach der Stiefkind-Adoption durch die Co-Mutter ebenfalls zwei Elternteile, allerdings kann sie erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden und auch nur, wenn die Co-Mutter mit der Mutter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Das Kind kann frühestens acht Wochen nach der Geburt adoptiert werden; erfahrungsgemäß dauert der Prozess zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Mutter und Co-Mutter übernehmen per Vertrag die finanzielle und soziale Verantwortung für das Kind und stellen Dritte, wie z. B. Samenbanken und Kinderwunschzentren etc., von finanziellen Ansprüchen frei.

Für nicht verheiratete lesbische Paare ist die Situation rechtlich bisher nicht ausreichend geklärt.

Bisher sind viele Paare ins Ausland gegangen, vorwiegend Dänemark und die Niederlande sind hierfür bekannt. Dieser Weg ist allerdings mit einer längeren Anreise verbunden, bedeutet zusätzliche Kosten und einen erheblichen Aufwand, der nur begrenzt im Voraus einzuplanen ist.

Die größte Samenbank der Welt in Kopenhagen verschickt Samen nach Deutschland, üblicherweise an Arztpraxen, aber auch für den Eigenbedarf. Für die Einfuhr von Samenzellen aus Dänemark ist keine spezielle Genehmigung erforderlich, da Dänemark der EU angehört.

Deutsche Samenbanken verschicken Samen ausschließlich an Arztpraxen.

http://www.kinderwunschpraxis.de/aerzte-info/aerzte-news/index.html